Pickerl neu ab 2027: Was sich ändert
Stand: September 2026. Rechtsgrundlage: 42. KFG-Novelle, BGBl. I Nr. 79/2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Der Nationalrat hat im Juli 2026 längere Intervalle für die §57a-Begutachtung beschlossen. Ab 19. Mai 2027 gilt für Pkw und Motorräder die neue Regel 4-2-2-2-1. Hier finden Sie das Wichtigste auf einen Blick.
Die neuen Intervalle
| Bisher (bis 18. Mai 2027) | Neu (ab 19. Mai 2027) | |
|---|---|---|
| Erstes Pickerl | nach 3 Jahren | nach 4 Jahren |
| Weitere Pickerl | nach 2 Jahren, danach jährlich | dreimal im Abstand von 2 Jahren, danach jährlich |
| Pickerl in den ersten 10 Jahren | 7 | 4 |
Ein Auto mit Erstzulassung im Jahr 2027 braucht das erste Pickerl also 2031, dann 2033, 2035 und 2037 – und ab dann jedes Jahr.
Keine Toleranzfrist mehr – dafür früher hingehen
Bisher durfte man das Pickerl bis zu vier Monate nach dem gelochten Monat machen. Diese Toleranzfrist entfällt mit 19. Mai 2027. Im Gegenzug darf die Begutachtung künftig schon bis zu vier Monate vor dem Fälligkeitsmonat erfolgen (bisher ein Monat).
Für Pickerl, die zwischen Jänner und Oktober 2027 fällig sind, gibt es eine Übergangsregel: Hier gilt die bisherige Toleranzfrist noch bis Ende November 2027.
Welche Fahrzeuge betrifft es?
- Pkw (Klasse M1) – Benziner, Diesel, Hybrid und Elektroauto gleichermaßen
- Motorräder
- Nicht betroffen sind leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 – für sie bleibt es bei der bisherigen Regel.
Muss ich meine Plakette tauschen?
Nein. Ihre aktuelle Plakette bleibt gültig. Wer von den längeren Intervallen sofort profitieren möchte, kann die Plakette gegen eine mit dem neuen Fälligkeitsdatum tauschen lassen. Eine neue Begutachtung ist dafür nicht nötig. Am einfachsten erledigen Sie das beim nächsten Werkstattbesuch – sprechen Sie uns einfach an.
Unser Tipp
Längere Intervalle heißen nicht, dass das Auto weniger Pflege braucht. Bremsen, Reifen, Licht und Fahrwerk verschleißen genauso wie bisher. Lassen Sie Ihr Fahrzeug deshalb weiterhin regelmäßig beim Service durchchecken – das Pickerl machen wir auf Wunsch gleich mit.
Pickerl-Termin bei Autohaus Bauer anfragen →
Quellen: Parlamentskorrespondenz PK0667/2026, oesterreich.gv.at – 42. KFG-Novelle, ÖAMTC.
